- Allgemeines
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit die Vertragspartner nicht ausdrücklich Abweichendes schriftlich vereinbart haben. Entgegenstehende oder von den AGB der CONTAG AG abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, auch nicht durch vorbehaltlose Vertragsdurchführung. Abweichungen sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wurden.
- Mit der Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers in der jeweils aktuell gültigen Fassung an.
- Preise und Zahlungen
- Angebote sind freibleibend.
- Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackungs- und Versandkosten zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
- Bei Mengenkontrakten behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, bestätigte Preise entsprechend anzupassen, wenn es nach Abschluss des Vertrages zu Kostenerhöhungen oder -senkungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, Änderungen der Fracht-, Versand- und Versandnebenkosten, Rohmaterialpreise oder Währungsschwankungen kommt.
- Rechnungen sind zahlbar: 30 Tage nach Rechnungsdatum netto. Der Rechnungsversand erfolgt elektronisch. Die Zahlung mit Scheck gilt erst nach Einlösung als erfolgt. Wechsel werden nicht angenommen.
- Zahlungen sind frei Zahlstelle des Auftragnehmers zu leisten.
- Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsfrist werden ab dem Fälligkeitszeitpunkt Verzugszinsen gemäß § 288 BGB berechnet und am Bearbeitungsaufwand bemessene Mahngebühren erhoben.
- Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass der Kunde keine hinreichende Gewähr für seine Zahlungsfähigkeit bietet und der Zahlungsanspruch des Auftragnehmers gefährdet ist, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Lieferung zu verweigern, bis der Kunde die Zahlung bewirkt oder eine vom Auftragnehmer zu bestimmende Sicherheit geleistet hat.
- Gegen Ansprüche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen oder ein Zurückhaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten sind oder ein sich gegen den Auftragnehmer richtender rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid vorliegt.
- Aufträge
- Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % (mindestens 1 Stück), beziehungsweise nutzenabhängige Lieferung, der bestellten Menge sind branchenüblich und berechtigen nicht zu Beanstandungen oder Annahmeverweigerungen.
- Abruf- oder Rahmenaufträge müssen innerhalb eines Kalenderjahres abgenommen werden.
- Soweit das Fernabsatzgesetz anwendbar ist, besteht bei Online Bestellungen kein Widerrufsrecht, da es sich um Waren handelt, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Bestellers zugeschnitten sind.
- Die Verwendung der vom Auftragnehmer bezogenen Leiterplatten zum Bau oder Einbau in Luft- und Raumfahrzeuge ist nur nach Freigabe durch den Auftragnehmer auf dem Angebot oder der Auftragsbestätigung zulässig. Gleiches gilt darüber hinaus bei Leiterplatten-Serien für Kraft-, Schienen- und Wasserfahrzeuge.
- Die Verantwortung des Urheberrechtsschutzes für eingesandte Entwürfe, Vorlagen, Unterlagen liegt beim Einsender bzw. Auftraggeber. Eine weitere Überprüfung kann beim Auftragnehmer nicht stattfinden. Die Haftung hieraus ggü. Dritten ist, mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen.
- Technische Umsetzung
- Der Kaufgegenstand wird anhand branchenüblicher technischer Standards und Normen unter Berücksichtigung der gültigen "Technischen Ausführung" gefertigt, welche auf contag.de zum Download bereitgestellt ist. Abweichende, insbesondere formularartige (allgemeine) Bedingungen und Spezifikationen bedürfen der auftragsbezogenen, schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Fehlende Angaben vom Auftraggeber – insbesondere bei Terminaufträgen – rechtfertigen keine Reklamationen.
- Die Begutachtung und Freigabe von Korrekturabzügen, Zeichnungen und Mustern entbindet den Auftragnehmer von jeder Haftung für nicht beanstandete Fehler. Allgemeine Geschäftsbedingungen der CONTAG AG
- Für Fehler, die in der Bestellung, in den eingesandten Unterlagen oder durch widersprüchliche, undeutliche oder unvollständige Angaben entstanden sind, wird keine Verantwortung übernommen. Hieraus entstehende Kosten wie z. B. aus Mehraufwendungen, aus Terminverzögerungen, Nachbesserungen und Schäden sonstiger Art trägt der Auftraggeber.
- Werkzeuge und Vorrichtungen
- Werkzeuge, Vorrichtungen und Druckeinrichtungen werden nur mit Kostenanteilen berechnet. Sie bleiben das Eigentum des Herstellers.
- Lieferkonditionen
- Die Lieferzeiten werden nach bestem Ermessen angegeben, sie sind jedoch unverbindlich.
- Soweit eine Terminstaffel besteht, wird diese durch die Angabe einer Mindestfertigungszeit (MFZ) außer Kraft gesetzt.
- Die Lieferzeit beginnt bei Aufträgen in den Blitz-Terminarten ab dem vollständigen Eingang aller Unterlagen und nach Klärung aller für die Ausführung des Auftrages notwendigen Parameter. Bei sonstigen Terminarten müssen alle Unterlagen bis 18:00 Uhr vollständig vorliegen sowie alle o. g. Parameter geklärt sein. Die Lieferzeit beginnt dann am folgenden Arbeitstag.
- Die vom Auftragnehmer in Aussicht gestellten Liefertermine sind die Zeitpunkte, zu denen die Ware dessen Haus verlässt, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Bei Handelsware gelten die Liefertermine vorbehaltlich ordnungsgemäßer und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Die Haftung für eine verspätete, mangelhafte oder unterbliebene Lieferung (z. B. nicht frist- oder ordnungsgemäße Belieferung durch unseren Vorlieferanten, Lieferverzögerungen durch Paketdienste, Kurierdienste, Speditionen und andere Waren- Beförderungsdienste) ist nur dann ausgeschlossen, wenn der Auftragnehmer diese nicht zu vertreten hat. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber hierüber unverzüglich und erstattet im Falle eines Rücktritts eine möglicherweise bereits geleistete Zahlung zurück.
- Nimmt der Auftraggeber trotz angemessener Fristsetzung des Auftragnehmers die verkauften Waren ganz oder teilweise nicht ab, so ist der Auftragnehmer berechtigt, sich durch einfache, schriftliche Mitteilung hinsichtlich des nicht abgenommenen Teils und ohne gerichtliche Mitwirkung von dem Vertrag loszusagen und von dem Auftraggeber Ersatz für den durch die Nichterfüllung erlittenen Schaden zu verlangen. Der Schadensersatz beträgt mindestens 15 % des Verkaufspreises zuzüglich der dem Auftragnehmer entstandenen Material- und Verwaltungskosten.
- Lieferzeitüberschreitungen oder verspätete Lieferung berechtigen den Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Annahmeverweigerung.
- Als Lieferkondition wird EXW (Incoterms 2010) vereinbart.
- Gefahrenübergang
- Jede Gefahr geht mit Übergabe der Ware (oder Teilen davon) durch den Auftragnehmer an den Transportdienstleister oder einen Abholer auf den Auftraggeber über.
- Eigentumsvorbehalt
- Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung der Forderungen des Auftragnehmers aus sämtlichen Lieferungen einschließlich etwaiger Schadensersatzforderungen sein Eigentum. Eine Übereignung findet unter aufschiebender Bedingung der Zahlung des vollständigen Kaufpreises statt. Die Waren dürfen im ordnungsgemäßen Verkehr weiterveräußert oder weiterverarbeitet werden.
- Wird die Ware vor Erfüllung sämtlicher Kaufpreisforderungen des Auftragnehmers weiterveräußert, so tritt an die Stelle der Ware durch Vorausabtretung die Forderung des Auftraggebers aus dem Weiterverkauf oder im Falle der Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung in Höhe des Wertes der gelieferten Waren, ohne dass es einer ausdrücklichen Abtretung der Forderung bedarf. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer vor der Veräußerung sofort zu benachrichtigen und den Drittbewerber anzuweisen, insoweit Zahlungen direkt an den Auftragnehmer zu leisten. Erhält der Auftraggeber abweichend hierzu vom Drittbewerber dennoch seine Forderungen bezahlt, so nimmt er diese Zahlung für den Auftragnehmer treuhänderisch im Sinne der Untreuevorschrift des Strafgesetzbuches entgegen und ist verpflichtet, den entgegengenommenen Betrag sofort an den Auftragnehmer weiterzuleiten. 8.3 Der Auftragnehmer darf die gelieferte Ware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstige Verfügungen durch Dritte hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich zu unterrichten. Allgemeine Geschäftsbedingungen der CONTAG AG
- Gewährleistung
- Der Auftraggeber hat etwaige Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, nach Erhalt der Ware schriftlich oder fernschriftlich anzuzeigen. ‚Cosmetic defects (z. B. kleine Mängel an Material, Oberfläche oder Farbe), die durch die Eigenart der Herstellung bedingt sind, geben kein Recht zur Beanstandung.
- Bei fristgemäßen, berechtigten Reklamationen steht es dem Auftragnehmer frei, die gelieferte Ware nachzuarbeiten, Ersatz zu liefern oder entsprechend der Wertminderung der gelieferten Ware dem Auftraggeber eine Gutschrift zu erteilen. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers irgendwelcher Art sind ausdrücklich ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat insbesondere keinen Anspruch auf Rückgängigmachung des Kaufvertrages, Minderung des vereinbarten Kaufpreises oder Ersatz von Schäden irgendwelcher Art einschließlich Gewinnentgang, die unmittelbar oder mittelbar auf die Mängel zurückzuführen sind. Ein Anspruch auf die Erstattung der Kosten, die durch eine Weiterverarbeitung entstanden sind, wie z. B. Bauteile, Bestückung, Test, Fehlersuche oder Schäden an weiteren Modulen oder Geräten ist ausdrücklich ausgeschlossen.
- Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, zur Weiterverarbeitung überlassene Beistellungen auf offene oder verdeckte Mängel zu prüfen. Sollten sich Mängel an den Beistellungen des Auftraggebers auf das durch den Auftragnehmer gefertigte Produkt übertragen, geht die Gesamthaftung auf den Auftraggeber über.
- Die Pflicht des Auftragnehmers zur Reklamationsanerkennung entfällt bei jeder auch nur teilweisen Weiterverarbeitung der gelieferten Ware ohne dessen vorherige Zustimmung.
- Rücktritt
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn der Auftraggeber sich im Annahmeverzug befindet, in Vermögensverfall gerät, insbesondere über sein Vermögen ein gerichtlicher Vergleich oder das Insolvenzverfahren eröffnet wird.
- Der Vertragsabschluss erfolgt bei Handelsware (z. B. Leiterplatten-Serien, Lotpastenschablonen) unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung in der geforderten Menge und Qualität durch unseren Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die nicht richtige bzw. nicht rechtzeitige Belieferung in der geforderten Menge und Qualität nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Ist der Auftragnehmer selbst Hersteller und wird die Herstellung oder Lieferung der bestellten Waren durch Umstände, die er nicht zu vertreten hat, unmöglich oder wesentlich erschwert, gleichgültig, ob die Umstände im eigenen Werk oder bei seinem Vorlieferanten eintreten (z. B. höhere Gewalt, Betriebs- oder Fertigungsstörungen, Brand, Arbeitskonflikte, nicht frist- oder ordnungsgemäße Belieferung durch den Vorlieferanten usw.), so ist er für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkungen von der Lieferpflicht befreit. Der Kunde kann vom Auftragnehmer die Erklärung verlangen, ob er zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern will. Erklärt sich der Auftragnehmer nicht unverzüglich, kann der Kunde zurücktreten.
- Im Falle des Rücktritts sowie der Freistellung von der Lieferfrist stehen dem Auftraggeber gegen den Auftragnehmer keine Schadensersatzansprüche zu.
- Datenschutz
- Die Kunden- und Auftragsdaten werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Die Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich innerhalb der CONTAG AG für die Auftragsbearbeitung und Pflege der Kundenbeziehung gespeichert und werden nicht an Dritte weitergegeben.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort ist Berlin-Spandau.
- Gerichtsstand für alle aus diesen AGB sich ergebenden oder mit ihm zusammenhängenden Streitigkeiten ist das für Berlin-Spandau zuständige Amtsgericht. Das gilt auch für Scheckklagen.
- Der Auftragnehmer ist jedoch auch berechtigt, die Klage bei dem für den Auftraggeber zuständigen inländischen oder ausländischen ordentlichen Gericht zu erheben.
- Anwendbares Recht
- Diese AGB und die Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer unterliegen dem deutschen Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts. Berlin, den 02.05.2018